Familienrecht

Dietmar Streso ist seit über 20 Jahren Fachanwalt für Familienrecht. Nach der gesonderten Fachanwaltsausbildung erfordert dies neben umfassenden Kenntnissen auf dem Gebiet des Familienrechts auch ständige Weiterbildungen, die ihm ermöglichen, den Mandanten in jeder Lage nach dem neusten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung beizustehen.

Nichts geht über die Familie – bis Familie nicht mehr geht!
Irgendwann ist ist der Punkt erreicht, an dem man sich nicht mehr ohne Hilfe einigen kann.
In diesen Fällen kommt es uns darauf an, Ihnen als Mandanten auf die bestmögliche Art und Weise zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Ihrem Recht bei:

  • der vertraglichen Gestaltung familienrechtlicher Beziehungen (z.B. Ehe- und
    Partnerschaftsverträge)
  • Umgangs- und Sorgerechtsregelungen
  • Ehescheidungen und Folgesachen bis hin zu Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Fragen zum Unterhaltsrecht
  • Vermögensauseinandersetzungen und Klärung von Immobilenangelegenheiten
  • beim Ausgleich der Rentenansprüche

und bei allen anderen familiären Unstimmigkeiten!

Durch eingehende Beratung und in Zusammenarbeit mit Mediatioren und Psychologen versuchen wir gern, zuerst zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Sollte diese jedoch unerreichbar sein, scheuen wir uns auch nicht, den Streit vor Gericht mit aller Konsequenz zu führen!

Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 190,00 EUR bis 250,00 EUR netto, abhängig vom Umfang der Beratung.

 

Die neuesten Entscheidungen und Mitteilungen zum Familienrecht finden Sie HIER.

Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie bei mir.

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